OGH - Entscheidung aus der Betriebs-Haftpflicht

Wichtige Entscheidung im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht Versicherung zu Schlossern und metallverarbeitenden Betrieben sowie Baunebengewerbe:

 

Der OGH hat in brandaktueller Entscheidung 7 Ob126/15b festgehalten, dass der Metallbauer die Deckung im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung verliert, wenn er auf besonderen Wunsch des Bauherren ein Geländer montiert, welches den geltenden baubehördlichen Vorschriften nicht entspricht. Eine entsprechende Warnung und Hinweis an den Bauherren hilft dem Metallbauer nicht.

 

Bild: (c) Michaela Bruckberger

 

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