Pflichten für Hausbesitzer im Sommer

72-Stunden Regel

Wenn ein Gebäude länger als 72 Stunden von allen Bewohnern verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren. Nur dann wird die Haushalts- oder Leitungswasserversicherung in einem Schadensfall auch die vereinbarte Leistung erbringen!

 

Pools und Teiche sichern

Liegenschaftseigentümer trifft außerdem eine Verkehrssicherungspflicht.

Sie müssen ihr Grundstück so sichern, dass niemand zu Schaden kommt. Auch Pools und andere Gewässer sind daher zu sichern. Wer gegen die Verkehrssicherungspflichten verstößt, kann mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.