OGH - Entscheidung vom 02.07.2015, 7 Ob 81/15k
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20150702_OGH0002_0070OB00081_15K0000_000
OGH-Entscheidung über die Verwendung eines Probefahrtkennzeichens. Im konkreten Fall die Verwendung für eine Privatfahrt -> Obliegenheitsverletzung (darüber hinaus fehlende Aufzeichnungen über eine Probefahrt, ~ Fahrtenbuch).
FAZIT: Bei einer verschuldeten Obliegenheitsverletzung kann es zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers kommen, auch wenn die Verletzung der Obliegenheit - wie im konkreten Fall - keinen oder nur geringen Einfluss auf die dem Versicherer obliegende Leistung hatte!