Achtung! Änderung Nachfrist für "Pickerl-Überprüfung" ab 20.05.2018

Ab 20. Mai 2018 gibt es für viele Kfz und Anhänger keine Nachfrist für die "Pickerl-Überprüfung" mehr!

 

Pkw sind von den Änderungen nicht betroffen. Die neue Regelung bezieht sich unter anderem auf alle Lkw über und auch unter 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht, alle Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge sowie alle Omnibusse.

 

Ab 20. Mai 2018 ist bei diesen Fahrzeugen ein Überziehen des Pickerltermins nicht mehr möglich (mit Übergangsbestimmungen). Für sie gilt allerdings eine längere Vorfrist: Die Pickerl-Überprüfung kann im gelochten Kalendermonat oder in den drei Kalendermonaten davor durchgeführt werden.

 

Für Pkw gilt weiterhin die viermonatige Nachfrist: Die Pickerl-Überprüfung ist entweder im gelochten Kalendermonat, im Kalendermonat vor dem gelochten Monat oder in den vier Kalendermonaten nach dem gelochten Monat möglich.