Fahrzeugschlüssel im Tankdeckel - Versicherer leistungsfrei!

Das Abstellen eines LKWs auf einem öffentlichen Parkplatz mit dem Fahrzeugschlüssel im unversperrten Tankdeckel ist grob fahrlässiges Verhalten! Im vorliegenden Fall wurde dieses Verhalten vom VN und seinen Mitarbeitern bereits zehn Jahre lang praktiziert. Dem Geschäftsführer des VN war dies sehr wohl bekannt und es wurde auch geduldet, sodass jedenfalls ein dem VN zuzurechnendes, grob fahrlässiges Organisationsdefizit vorlag. Das Fahrzeug wurde gestohlen, der VN verlierte die Deckung aus seiner Kasko-Versicherung gem. 61 VersVG und der Versicherer war leistungsfrei! OGH-Entscheidung 7Ob149/18i